Steuererklärungen und Jahresabschlüsse
Die Erstellung des Jahresabschlusses nach Ablauf des Geschäftsjahres ist gesetzlich vorgeschrieben, jedoch hat sie auch Vorteile für Ihr Unternehmen: Der Jahresabschluss ist eine Dokumentation Ihres wirtschaftlichen Erfolges und kann als Basis für handfeste Entscheidungen zur Unternehmensführung herangezogen werden. Zudem ist er ein Kommunikationsinstrument für Kreditverhandlungen.
Wir erstellen Jahresabschlüsse für Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen, Freiberufler und Personengesellschaften unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften unabhängig davon, ob wir für Sie die Buchführung erstellen oder Sie dies selbst erledigen. Zudem übernehmen wir die gesetzlich vorgeschriebene Hinterlegung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger. Für Unternehmen, die nicht buchführungspflichtig sind, erstellen wir den Jahresabschluss als Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Des Weiteren fertigen wir Ihre zugehörige Steuererklärung für Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer an. Bei Personengesellschaften kommt zur Steuererklärung die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte hinzu.
Wir leisten:
- Bilanzen nach Handels- und Steuerrecht
- Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger für Verpflichtete
- Einnahme-/Überschussrechnungen
- Eröffnungsbilanzen, Steuerbilanzen und Zwischenbilanzen
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